Rechtsanwälte
Bechtold-Heinze & Knühl
Denkmalstr. 2
58099 Hagen
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F a m i l i e n r e c h t
Die Kanzlei Rechtsanwälte Bechtold-Heinze & Knühl bietet ihren Mandanten umfassende Beratung, gibt präzise Entscheidungshilfen und vertritt effektiv die Mandanteninteressen vor Gericht. Die juristische Lösung steht dabei im direkten Kontext zu den wirtschaftlichen Vorgaben der Mandanten.
Kündigungsschutzklage: Frist von nur 3 Wochen beachten !
Hat man nun eine Kündigung erhalten, tickt die Uhr: Ab dem Zeitpunkt der Zustellung gilt eine relativ kurze Frist von drei Wochen. In dieser Zeit muss eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht sein.
Nutzen Sie am besten direkt unsere Soforthilfe, die Ihnen in dringenden Fällen nach vorheriger Terminabsprache auch an Samstagen zur Verfügung steht.
Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung von Gesetzes wegen bereits als wirksam, über Kündigungsgründe oder gar Abfindungen kann man dann nicht mehr diskutieren.
Die 3-Wochen-Frist gilt übrigens immer, selbst wenn man krank oder im Urlaub ist, während die Kündigung zuhause in den Briefkasten gelegt wird.
Wird die Klagefrist aus diesen Gründen versäumt, muss man umständlich versuchen, das Gericht über einen Wiedereinsetzungsantrag davon zu überzeugen, dass man an der rechtzeitigen Klage gehindert war. Das geht meistens schief.
Rechtlicher Hinweis: Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitschlichtung bereit. Diese finden Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr